Der Franziskus Hospiz-Verein Straubing-Bogen e.V. hat sich sehr früh dafür eingesetzt, Patientenverfügungen mit Vorsorgevollmachten publik zu machen und über sie zu informieren. Bald wurde zusammen mit dem Ärztlichen Kreisverband Straubing eine eigene Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht erarbeitet, die dem Formular des Bayerischen Justizministeriums angeglichen ist (unsere aktuelle Ausgabe: April 2023).

Die Formulare können im Hospizbüro zum Preis von 2 € pro Stück erworben werden. Dabei kann jeder nach Wunsch informiert werden. Die Formulare können auch zugeschickt werden und der Betrag überwiesen werden.
Darüber hinaus bieten wir auch durch geschulte Hospizmitarbeiter*innen Vorträge für Vereine über die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an.

Viele Menschen haben Scheu, allein eine Patientenverfügung auszufüllen oder sie fürchten, dabei etwas falsch zu machen. Deshalb bietet der Hospizverein die Möglichkeit an, in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen unter fachkundiger Information eine Patientenverfügung zu erstellen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte per Telefon an unser Hospizbüro.

Es gibt auch die Möglichkeit der Einzelinformation. Diese kann jedoch nur nach telefonischer Vereinbarung mit unseren ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern erfolgen. Bitte rufen Sie uns im Beratungsbedarfsfall unter der Tel.-Nr. 09421/12908 an. Wir bieten dazu auch Informationsgespräche per Videokonferenz an. Wer Interesse daran hat, kann sich per E-Mail unter jetztanspaeterdenken@hospizverein-straubing.de an uns wenden.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

Die Termine für die Informationsveranstaltungen, die in Kooperation mit der Volkshochschule Straubing stattfinden, finden Sie unter Aktuelles!

Patientenverfügung:

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, für sich selbst zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn durchgeführt werden. Der behandelnde Arzt benötigt deshalb für jede Therapie die Zustimmung des Patienten, die dann die rechtliche Grundlage für sein Handeln ist.
Es können Situationen eintreten, in denen Menschen nicht mehr in der Lage sind, dies selbst zu entscheiden oder auszudrücken. Gerade dann hilft eine vorher verfasste Patientenverfügung dem behandelnden Arzt und den Angehörigen zu wissen, welche Behandlung der Betroffene in dieser Situation wünscht oder nicht wünscht. Ein Patient kann diese Verfügung jederzeit widerrufen - auch mündlich - solange er selbst entscheiden kann.

Vorsorgevollmacht:

Jeder ab dem 18. Lebensjahr sollte sich um eine Vorsorgevollmacht kümmern. Darin legt er fest, wer für ihn im Falle einer Krankheit, nach einem Unfall oder im Alter handelt. Der oder die Bevollmächtigte für die Gesundheit ist Ansprechpartner der Ärzte, etwa für das Umsetzen der Patientenverfügung.
Sollte der Bevollmächtigte auf das Konto zugreifen können, ist eine Banlvollmacht sinnvoll. Das Formular gibt es bei der Bank.

Betreuungsverfügung:

Alternativ oder ergänzend zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll. Ein Mensch legt darin fest, wer im Notfall für ihn handeln soll.
Muss ein rechtlicher Betreuer eingesetzt werden, prüft das Betreuungsgericht, ob die in der Vorsorgevollmacht benannte Person dafür geeignet ist.
Das Gericht prüft das Handeln des Betreuers.